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St. Paulsgemeinde Allendorf/Ulm

In die Kirche eintreten

Die Kirche Jesu Christi ist die Gemeinschaft der Heiligen. So drückt es das apostolische Glaubensbekenntnis aus. Das meint, dass in der Kirche Menschen nach dem Weg zu Gott fragen und hier Halt uns Wegweisung suchen. Daher ist es die Aufgabe der Kirche, Menschen auf diesem Weg zu begleiten. Christus selber hat hierfür bestimmte Mittel und Wege vorgezeichnet. Durch das gemeinsame Hören auf Gottes Wort und das Empfangen der hl. Sakramente kommen und bleiben wir auf diesem Weg, der allgemein Glauben genannt wird. Wir, die St. Paulsgemeinde, sind Teil der Kirche Jesu Christi. Wenn sie Gemeindeglied werden wollen, erfahren sie hier mehr...

Eintreten

Wenn Sie überlegen, in die St. Paulsgemeinde und damit in die lutherische Kirche (wieder) einzutreten, dann können Sie mit unserem Pfarrer einen Termin vereinbaren. Er wird Sie über unseren Glauben und die Abläufe bei einer Aufnahme informieren.

Grundsätzlich wird man durch die heilige Taufe Glied der Kirche. Wenn Sie also noch nicht getauft sind, erfolgt zunächst ein Taufunterricht bei uns und dann die Taufe. Als dann getaufter Christ sind Sie automatisch in die Evangelisch-Lutherische St. Paulsgemeinde Allendorf/Ulm und damit in die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) eingetreten.

Wenn Sie bereits getauft sind, aber irgendwann aus Ihrer Kirche ausgetreten sind und nun wieder eintreten möchten, können Sie dies ganz formlos beim Pfarrer erklären. An Unterlagen benötigt er einen Nachweis Ihrer Taufe, also die Taufurkunde, und wenn möglich eine Bescheinigung über den früheren Kirchenaustritt. Die Taufe wird nicht wiederholt, sie ist einmalig. Durch den Austritt aus der Kirche wurde zwar die Kirchenmitgliedschaft als Rechtsverhältnis aufgehoben, nicht aber die Taufe. Der Pfarrer wird Ihnen im Gespräch den Glauben noch einmal darlegen. Falls Sie dies wünschen, können Sie auch an einem Glaubenskurs teilnehmen, damit Sie die Grundlagen unseres Glaubens und seine Inhalte noch einmal verinnerlichen können. Der Wiedereintritt kann in einem Gottesdienst, in dem Sie erstmals wieder mit zum Abendmahl gehen, feierlich dokumentiert werden.

Übertreten

Wenn Sie getauft sind und derzeit einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft angehören, können Sie in die SELK übertreten. Dafür müssen Sie vorher aus der entsprechenden Kirche austreten. Wenn Sie in Hessen wohnen, ist das jeweilige Amtsgericht zuständig, wo Sie den Austritt mit einer (kostenpflichtigen) Unterschrift erklären. Lassen Sie die Änderung auf Ihrer Lohnsteuerkarte beim Einwohnermeldeamt eintragen, denn die SELK finanziert sich nicht über das Lohnsteuerabzugsverfahren (siehe auch Informationen unter „Kirche und Geld“). Der Übertritt in die SELK geschieht anschließend ganz unbürokratisch, indem Sie einen Aufnahmeantrag ausfüllen. In vorgängigen Gesprächen mit dem Pfarrer können Sie gern alle anfälligen Fragen klären. Er wird Ihnen den christlichen Glauben, wie wir ihn in unserer lutherischen Kirche bekennen und leben, erläutern.

Überweisung

Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde der SELK stammen und nun nach Allendorf oder in die Umgebung gezogen sind, können Sie sich von Ihrem ehemaligen Pfarrer in die St. Paulsgemeinde überweisen lassen. Wenn Sie das möchten, besucht unser Pfarrer Sie gerne, um Ihnen ein möglichst rasches Einleben in unserer Gemeinde zu erleichtern.